Küchenstudio Nordhorn
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AGB

I. Vertragsschluss

  1. Der Käufer ist grundsätzlich an seine Bestellung gebunden. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag aus Seiten des Käufers ist ausgeschlossen. Abweichungen von dieser Grundsatzregelung sind nur schriftlich zwischen dem Käufer und der Möbel Lübbering GmbH zu vereinbaren.
  2. Die Möbel Lübbering GmbH kann innerhalb von 3 Wochen nach Kaufvertragsabschluss dem Auftrag widersprechen und die Auftragsannahme verweigern.
  3. Abweichend von vorstehender Ziffer (2) gilt der Vertrag als geschlossen, wenn er beiderseits unterschrieben wird oder die Möbel Lübbering GmbH schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder die Möbel Lübbering GmbH Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
  4. Für Online-, Teilzahlungsgeschäfte und finanzierte Käufe gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des Widerrufs- und Warenrückgaberechtes des Käufers.

II. Vertragsinhalt

Grundlage des Vertrages sind die in der unterzeichneten Bestellung festgelegten Vereinbarungen. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.

III. Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe/Abnahme zur Zahlung fällig.
  3. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet er auch keine Zahlung, nachdem ihm die Möbel Lübbering GmbH eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Käufer die Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, ist die Möbel Lübbering GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz fordern, der auch die Wertminderung nach Ziffer XI dieser Bedingungen beinhaltet.

IV. Lieferung / Lieferfristen

  1. Ist „Frei-Haus-Lieferung“ vereinbart, so erfolgt die kostenfreie Lieferung vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung im Umkreis von 30 km vom Sitz der Möbel Lübbering GmbH bis zum 2. Stockwerk.
  2. Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht nicht, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich eine derartige Vereinbarung getroffen.
  3. Unverbindlich genannte Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, auch nur annähernd.
  4. Mit vom Käufer nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei von der Möbel Lübbering GmbH nicht zu vertretenden Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen beruhen.
  6. Im Falle der Überschreitung eines unverbindlich vereinbarten Liefertermins ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz statt Leistung nur berechtigt, wenn er nach Ablauf einer angemessenen Frist, die bei Küchen vier Wochen beträgt, deren Lauf nach dem Ablauf der unverbindlich vereinbarten Frist bzw. nach Ablauf der entsprechend den vorstehenden Absätzen verlängerten unverbindlichen Lieferfrist beginnt, die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer weiteren zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens bei der Möbel Lübbering GmbH an den Käufer erfolgt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Möbel Lübbering GmbH die Leistung/Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert.
  7. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Käufers liegen und ihm zumutbar sind. Erfüllt die Möbel Lübbering GmbH nach Teillieferungen die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen, oder vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
  8. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten der Möbel Lübbering GmbH ohne dessen Verschulden nicht beliefern und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre, so ist die Möbel Lübbering GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird die Möbel Lübbering GmbH den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden zurückerstattet. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung unberührt.

V. Abnahme / Abnahmeverzug

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware abzunehmen
  2. Nimmt der Käufer die bestellte Ware ohne rechtfertigenden Grund zum vereinbarten Übergabetermin nicht ab oder ruft der Käufer die Ware zum vereinbarten Abruftermin nicht ab und verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer ihm von der Möbel Lübbering GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware oder hat er ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die Abnahme, so wird der vereinbarte Kaufpreis zur Zahlung fällig.
  3. Der Käufer hat der Möbel Lübbering GmbH die für die Verzugsdauer bei den Speditionen üblichen Lagerkosten zu erstatten. Die Möbel Lübbering GmbH ist aber auch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz statt Erfüllung zu fordern.
  4. Der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Abnahme steht die ohne rechtfertigenden Grund abgegebene Erklärung gleich, der Vertrag werde storniert.
  5. Als pauschalen Schadensersatz kann die Möbel Lübbering GmbH in diesen Fällen 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Möbel Lübbering GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Der Möbel Lübbering GmbH bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
  6. Ein Grund zur berechtigten Verweigerung der Abnahme durch den Käufer liegt immer dann vor, wenn eine gesetzliche Regelung die Abnahmeverweigerung rechtfertigt, insbesondere wenn die Ware einen nicht nur unwesentlichen Mangel aufweist oder der Käufer wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.

VI. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht mit der Übergabe/Abnahme auf den Käufer über.
  2. Bei mehrtägigen Montagen, beispielsweise von Küchen, trägt der Käufer die Gefahr auch für solche Schäden, die die Ware erleidet während sie sich ohne Anwesenheit der Mitarbeiter der Möbel Lübbering GmbH in seinem Obhut Bereich befindet.

VII. Montage

  1. Ist Montage und/oder Aufstellung vereinbart, so ist Voraussetzung, dass diese hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist und ein funktionierender Elektroanschluss zur Verfügung steht.
  2. Sind hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände wegen der Eignung der vorhandenen Wände besondere zusätzliche Aufwendungen erforderlich, so kann die Möbel Lübbering GmbH diese zusätzlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.
  3. Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf nicht Bestandteil der von der Möbel Lübbering GmbH zu erbringenden Montageleistungen.
  4. Die Mitarbeiter der Möbel Lübbering GmbH sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten der Möbel Lübbering GmbH hinausgehen.

VIII. Mängelhaftung

  1. Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Kann der Käufer als Art der Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, so ist zu berücksichtigen, dass nach den Gepflogenheiten des Möbelhandels und der Möbelindustrie eine Neuherstellung der Sache erfolgen muss, weshalb die Nacherfüllungsfrist der ursprünglichen Lieferfrist entspricht.
  3. Beschreibungen der Ware in Prospekten, Katalogen und Werbemitteln stellen bloße Beschaffenheits-angaben dar. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften oder die Zusicherung besonderer Einstandspflichten gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.
  4. Ansprüche aus Garantieerklärungen Dritter, beispielsweise des Herstellers oder Lieferanten, sind unmittelbar beim Garantiegeber geltend zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung haftet die Möbel Lübbering GmbH nicht für den Bestand solcher Garantien Dritter, insbesondere nicht im Falle der Insolvenz des Garantiegebers.
  5. Ist lediglich eine gelieferte Einzelteilkomponente mit einem Mangel behaftet, ist die Möbel Lübbering GmbH berechtigt, ein Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Leistung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen, soweit dies angemessen und dem Käufer zumutbar ist.
  6. Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, der nur zu einer unerheblichen zumutbaren ästhetischen Beeinträchtigung führt, so ist der Käufer nur zur Minderung berechtigt.
  7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.
  8. Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den verwandten Materialien, z.B. bei Holz- oder Steinoberflächen, Textilien (z.B. Möbel oder Dekorationsstoffe) oder bei Leder bleiben vorbehalten.
  9. Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz, Folien oder Kunststoffarten, etwa für Seitenteile, Rückwand und Innenausstattung, ist zulässig und stellt keinen Mangel der Ware dar.
  10. Die Möbel Lübbering GmbH kann die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist.
  11. Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  12. Bei gebrauchten Waren, die auch gelieferte Ausstellungsstücke sein können, verjähren Ansprüche wegen Mängeln, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt, 12 Monate nach der Übergabe/Abnahme.

IX. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder falls der Möbel Lübbering GmbH oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Arglist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung die Haftung auslöst.
  2. Im Falle einer Haftung bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

X. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Möbel Lübbering GmbH.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Möbel Lübbering GmbH auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Er wird den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinweisen

(3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Einbau serienmäßig hergestellter Möbel und Küchen (zum Beispiel Küchenhersteller der Marken: Nobilia, Bauformat, Burger, ALNO, Nolte) und Möbelteile nicht dauerhaft erfolgen soll und diese Möbel und Küchen bzw. Möbelteile nicht zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes werden sollen.

XI. Warenrücknahme/Kaufvertragsstornierungen

  1. Im Falle einer vom Käufer veranlassten und zu vertretenden Rückabwicklung des Vertrages hat die Möbel Lübbering GmbH Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
    - für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport, Lager- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe
    - für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze:

    für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren
    - innerhalb des 1. Halbjahres 25 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 2. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 3. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 4. Halbjahres 55 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 3. Jahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 4. Jahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge

    für Polsterwaren
    - innerhalb des 1. Halbjahres 35 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 2. Halbjahres 45 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 3. Halbjahres 60 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 4. Halbjahres 70 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 3. Jahres 80 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge
    - innerhalb des 4. Jahres 90 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge

    Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass der Möbel Lübbering GmbH keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
  2. Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Käufer berechtigter Weise die Rückabwicklung des Vertrages fordert, etwa infolge wirksamen Rücktritts des Käufers nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für in den Fällen, die dem Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers einräumen (vgl. Ziffer I Abs.(4) dieser Bedingungen).

XII. Schlussbestimmungen

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhobene personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
  2. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

XIII. Datenschutzklausel

  1. Der Verkäufer wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Käufers die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
  2. Personenbezogene Daten des Käufers werden vom Verkäufer erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist.
    Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Käufers erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Käufer eingewilligt hat.
  3. Dem Käufer ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Kaufvertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Käuferseite zu prüfen.
    Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Käufers erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Käufers verwendet.
    Für die Prüfung wird der Verkäufer Leistungen von Auskunfteien, wie z.B. der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Käufers an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen.
    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
  5. Der Verkäufer ist insbesondere berechtigt, die Daten des Käufers an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages (z.B. für Versand, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. Der Verkäufer wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.
  6. Der Verkäufer wird dem Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Käufer betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Käufer hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Käufer das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
  7. Der Käufer kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten (I) für die erforderliche Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verkäufer übertragen wurde oder (II) zur erforderlichen Wahrung der berechtigten Interessen des Verkäufers oder eines Dritten – wie ggf. nach der vorstehenden Ziffer 5 – nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber dem Verkäufer widersprechen. Wenn der Verkäufer keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen kann, wird der Verkäufer die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
    Der Käufer kann gleichfalls einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit unentgeltlich durch eine formlose Mitteilung gegenüber dem Verkäufer widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der Verkäufer die betroffenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
  8. Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung:
    MÖBEL LÜBBERING GMBH, Baierort 12, 49835 Wietmarschen Ortsteil Lohne
  9. Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der unter Ziffern 6 und 7 beschriebenen Rechte ist unser externer Datenschutzbeauftragte: Erich Zimmermann (eMail: e.zimmermann@zida-datenschutz.de)
  10. Die primär für den Verkäufer zuständige Aufsichtsbehörde ist:
    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (www.lfd.niedersachsen.de)

49835 Wietmarschen-Lohne, Stand April 2021